So gründen Sie ein Einzelunternehmen in Deutschland (Teil 2)

Schritte zur Gründung eines Einzelunternehmens Gewerbeanmeldung (oder Anmeldung freiberuflicher Tätigkeit):
Für Gewerbetreibende: Dies ist der zentrale Schritt. Sie müssen Ihr Gewerbe bei dem Gewerbeamt Ihrer Stadt oder Gemeinde anmelden, in der sich der Sitz Ihres Unternehmens befindet. Dies kann oft online erfolgen oder persönlich. Sie benötigen Ihren Personalausweis und müssen die Art Ihrer Tätigkeit (Gewerbezweck) angeben. Die Kosten liegen meist zwischen 15 und 60 Euro. Nach der Anmeldung erhalten Sie einen Gewerbeschein.
Für Freiberufler: Wenn Sie eine freiberufliche Tätigkeit ausüben (z.B. Ärzte, Künstler, Rechtsanwälte, Journalisten, Architekten), müssen Sie kein Gewerbe anmelden. Stattdessen informieren Sie direkt das Finanzamt über die Aufnahme Ihrer Tätigkeit.
Finanzamt:
Nach der Gewerbeanmeldung leitet das Gewerbeamt Ihre Daten automatisch an das zuständige Finanzamt weiter. Das Finanzamt sendet Ihnen einen "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" zu. Diesen müssen Sie sorgfältig ausfüllen und darin Angaben zu Ihrer Tätigkeit, erwarteten Einnahmen, Gewinnprognose und der Art der Gewinnermittlung (EÜR oder Bilanz) machen. Hier entscheiden Sie auch, ob Sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchten (bis 22.000 Euro Umsatz im Vorjahr und 50.000 Euro im laufenden Jahr, befreit von der Umsatzsteuerpflicht). Nach Bearbeitung des Fragebogens erhalten Sie Ihre Steuernummer und ggf. eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.), falls Sie innergemeinschaftliche Geschäfte tätigen.
Handelsregistereintrag (optional, aber oft sinnvoll):
Ein Einzelunternehmen muss nicht ins Handelsregister eingetragen werden, es sei denn, es handelt sich um einen "Kaufmann" im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB), was bei einem sehr großen Geschäftsumfang der Fall sein kann. Eine freiwillige Eintragung ins Handelsregister (als "e.K." - eingetragener Kaufmann/Kauffrau) ist jedoch möglich und kann Vorteile haben, z.B. bei der Kreditwürdigkeit oder im Geschäftsverkehr, da sie die Professionalität signalisiert. Eine Eintragung zieht allerdings die Pflicht zur kaufmännischen Buchführung nach sich.
Industrie- und Handelskammer (IHK) / Handwerkskammer (HWK):
Nach der Gewerbeanmeldung erfolgt eine automatische Mitgliedschaft in der zuständigen IHK oder HWK. Diese Kammern vertreten die Interessen der Unternehmen und bieten Beratungs- und Weiterbildungsangebote. Die Mitgliedschaft ist in der Regel kostenpflichtig (Beiträge richten sich nach dem Gewinn).
Berufsgenossenschaft:
Die Berufsgenossenschaft ist die gesetzliche Unfallversicherung. Ihr Unternehmen wird nach der Anmeldung automatisch Mitglied der für Ihre Branche zuständigen Berufsgenossenschaft. Die Beiträge dienen der Absicherung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.